Jeden Tag über die Grenze

Grenzgänger sind Personen, die

  • in einem Staat wohnen und
  • im anderen Staat arbeiten und
  • arbeitstäglich an den Wohnsitz zurückkehren.

Diese Personen unterliegen – entgegen den allgemeinen Grundsätzen – weiterhin der Steuerpflicht im Wohnsitzstaat.

Eine Grenzgängerregelung gibt es in den österreichischen DBA mit

  • Deutschland
  • Liechtenstein 
  • Italien
  • Schweiz bis Ende 2005

Im DBA Deutschland ist definiert, dass nur jene Personen unter die Grenzgängerreglung fallen, die innerhalb einer 30 km-Zone zur Grenze wohnen und arbeiten. Im Verhältnis zu Liechtenstein hat Liechtenstein das Recht, eine 4 %ige Quellensteuer einzuheben, welche in Österreich angerechnet wird.



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