Aufgrund einer Verständigungsvereinbarung zwischen Österrech und der Schweiz sind AHV-Renten aus der Schweiz an zum Zeitpunkt der Rentenauszahlung in Österreich ansässige Rentner immer im Ansässigkeitsstaat (Österreich) zu versteuern. Dies gilt unabhängig davon, ob der Rentenempfänger im privatwirtschaftlichen oder öffentlichen Sektor in der Schweiz tätig war.