Das im November 2016 unterzeichnete DBA löst mit 1.1.2019 das alte DBA ab. Im Bereich der Arbeitnehmerbesteuerung gibt es nur eine einzige wesentliche Änderung, nämlich dass die 183-Tage-Frist sich ab 2019 auf einen 12-Monatszeitraum anstatt bisher das Kalenderjahr bezieht. Österreich wendet weiterhin die Befreiungsmethode an, Israel hat auf die Anrechnungsmethode umgestellt.