Das im Jänner 2017 unterzeichnete SV-Abkommen zwischen Österreich und Albanien tritt mit 1.12.2018 in Kraft. Damit wird wieder eine Lücke im europäischen SV-Abkommensnetz geschlossen.
Im Bezug auf Entsendungen ist eine Weiterversicherung im Entsendestaat für 24 Monate vorgesehen. Mittels eines Ausnahmeantrages kann diese Frist voraussichtlich auch verlängert werden. Auch auf Krankenleistungen wird das Abkommen anwendbar sein, d.h. es gibt einen sogenannten Urlaubskrankenschein für Albanien.