Wie bereits berichtet, wurde im Zuge der Steuerreform wurde ab 2016 unter anderem auch die Möglichkeit eines Werbungskostenpauschales für Expatriates eingeführt. Aufgrund von massiven Bedenken der Praktikabilität wurde diese VO noch vor der Anwendbarkeit angepasst (Erhöhung des Maximalbetrages von 5.000 € auf 10.000 € und Nichtanrechnung von Kostenersätzen auf die Pauschale). Im Detail sieht die Regelung nun wie folgt aus:
Expatriates sind Mitarbeiter ausländischer Unternehmen, welche
- für maximal 5 Jahre in Österreich tätig sind und
- in den letzten 10 Jahren keinen Wohnsitz in Österreich hatten und
- den Wohnsitz im Ausland beibehalten und
- in Österreich ein befristetes Dienstverhältnis zu einer Konzerngesellschaft abschließen oder im Rahmen einer Lohnsteuerbetriebsstätte tätig sind.
Mit der neuen Verordnung können ab 1.1.2016 nun ohne Nachweis 20 % des steuerpflichtigen Einkommens (also ohne Sonderzahlungen und abzüglich Sozialversicherung), maximal jedoch 10.000 € p.a. als Werbungskosten (doppelter Haushalt und Familienheimfahrten) gelten machen. Es kann bereits der Arbeitgeber diesen Betrag in der Lohnverrechnung berücksichtigen. Die entsprechenden Unterlagen über die Anwendbarkeit sind zum Lohnkonto zu nehmen. Die berücksichtigte Expat-Pauschale ist am Jahreslohnzettel unter einer neuen Position zu erfassen (2016 wird es einen neuen Jahreslohnzettel geben). Die Neuregelung hebt die bisherige Expatriate-Regelung auf.
Es wurde auch klargestellt, dass etwaige Kostenersätze Ersätze gem. § 26 Z 4 EStG (Tag-/Nachtgeld für 6 Monate, Kilometergeld) nicht auf das Pauschale angerechnet werden, sondern zusätzlich steuerfrei erstattet werden können. Damit können speziell bei Baustellen Steuervorteile erzielt werden.