Es kann die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK - welche auf der Rückseite der e-Card abgedruckt ist) verwendet werden.

Allerdings ist weiterhin notwendig, dass in Serbien mit der EKVK ein lokaler Behandlungsschein beantragt wird, mit welchem dann beim zuständigen Arzt die Leistung ohne Bezahlung erfolgt.

In Mazedonien (hier gilt die EKVK seit 1.1.2013) kann mit der EKVK direkt beim Arzt die Leistung in Anspruch genommen werden.

 



SWITCH


NEWS ABONIEREN . . . . . . . . Die Daten werden ausschließlich für die elektronische Zusendung des Newsletters verwendet und können jederzeit zur Löschung beantragt werden.
Joomla Extensions powered by Joobi