Die Formel zur Berechnung des Anrechnungshöchstbetrages bei Nichtselbständigen Einkünften lautet wie folgt:

Einkommensteuer (Tarif+fester Satz) x Auslandseinkünfte (EK aus NSA+ ggf anteilige 1/6)
Einkommen (gesamte veranlagte Einkünfte + 1/6-Bezüge).

 



SWITCH


NEWS ABONIEREN . . . . . . . . Die Daten werden ausschließlich für die elektronische Zusendung des Newsletters verwendet und können jederzeit zur Löschung beantragt werden.
Joomla Extensions powered by Joobi