Die Formel zur Berechnung des Anrechnungshöchstbetrages bei Nichtselbständigen Einkünften lautet wie folgt:
Einkommensteuer (Tarif+fester Satz) x Auslandseinkünfte (EK aus NSA+ ggf anteilige 1/6)
Einkommen (gesamte veranlagte Einkünfte + 1/6-Bezüge).