Dies wurde in Österreich quasi toleriert, obwohl es gesetzlich nicht vorgesehen war (... freiwillige Weiterversicherung ist nicht möglich, wenn eine Pflichtversicherung [Anmerkung: dazu zählt auch eine ausländische Pflichtversicherung] besteht ...).

Mit dem Inkrafttreten der neuen EU-VO 883/2004 am 1.5.2010 hat Österreich seine Rechtsposition überdacht und erlaubt seither eine freiwillige Weiterversicherung in Österreich bei Vorliegen einer ausländischen Pflichtversicherung in einem EU/EWR-Staat, aber auch in Abkommensstaaten nicht mehr. In diesen Fällen ist wohl eine private Pensionsvorsorge notwendig.

 



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