Im Bereich der Arbeitnehmerentsendung beziehen die 183 Tage auf einen 12-Monatszeitraum, als Vermeidung der Doppelbesteuerung wird für österreichische Arbeitnehmer die Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt angewandt. Baustellen begründen ab einer Dauer von 12 Monaten eine Betriebsstätte.