Im Bereich der Arbeitnehmerentsendung beziehen die 183 Tage auf einen 12-Monatszeitraum, als Vermeidung der Doppelbesteuerung wird für österreichische Arbeitnehmer die Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt angewandt. Baustellen begründen ab einer Dauer von 12 Monaten eine Betriebsstätte.

 



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