Aus dem Gesetz heraus sind m.M. grundsätzlich beide Auslegungen möglich. Durch eine "geschickte" Formulierung ist jedoch auch die Ansicht, dass nur der steuerbefreite Teil auch LNK-befreit ist, möglich.
Berechnung der Steuer
Neu ist auch, dass der Progressionsvorbehalt bereits bei der Lohnverrechnung vorzunemen ist. Dies wurde im Abänderungsantrag des Budgetausschusses in den Gesetzestext aufgenommen. Vereinfacht ausgedrückt ist die Steuer vom "steuerpflichtigen Gesamtbezug" zu ermitteln und davon dann im Jahr 2011 der Anteil von 34 % zu berechnen. Die im letzten Newsletter beschriebene Steuerberechnung ist somit nicht mehr aktuell.
Übergang 2010 auf 2011
Eine Klarstellung bezüglich des Überganges von der gänzlichen Steuerbefreiung im Jahr 2010 auf die anteilige Steuerbefreiung im Jahr 2011 in Form eines Erlasses wird wohl erst nach der Veröffentlichung der Gesetzesänderung erfolgen. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, empfiehlt sich, alle Bezugsteile für 2010 (Überstunden, Reisekosten, Prämien etc.) auch noch im laufenden Jahr auszuzahlen bzw. Anfang 2011, solange noch eine Rückrollung in 2010 erfolgen kann (bis 15.2.2011). Denn nur dann ist auch die gänzliche Steuerbefreiung für diese Bezugsteile sicher, bei späterer Auszahlung ist dies ungewiss.
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