. Seit 1.5.2010 (möglicherweise auch etwas später) wird auf ausländische staatliche Pensionen der KV-Beitrag vorgeschrieben wird. Ausländische Firmenpensionen, Pensionskassenpensionen etc bleiben jedoch - wie auch in Österreich - beitragsfrei.

Derzeit wird die Vorschreibung nur auf Pensionen aus EU-Staaten erfolgen, die Ausweitung auf die EWR-Staaten sowie Abkommensstaaten wird mit 1.1.2011 erfolgen.


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